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Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Verkaufs und Lieferungsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns und unserem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. Angebote, Bestellungen
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Bestellungen und mündliche Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns ausgeführt oder schriftlich bestätigt sind.

3. Preise
Die Lieferungen werden zu den vereinbarten Preisen berechnet. Bei Warenlieferungen unter 50,– Euro Warenwert berechnen wir eine Bearbeitungs und Liefergebühr in Höhe von 7,50 Euro.

4. Lieferung, Versand
Maßgebend für unsere Berechnungen sind die von uns festgestellten Maße und Gewichte. Teillieferungen sind zulässig.
Wir sind jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern, können uns aber an eine feste Lieferzeit nicht binden. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden. Alle Waren reisen, sobald sie unser Werk/Auslieferungslager verlassen haben, auf Gefahr des Käufers, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Wir wählen Versandweg und Versandart.
Krieg, Betriebsstörungen aller Art, Verkehrsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, sowie Streik und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen und Arbeitskräften, die die Herstellung und den Versand verringern oder verhindern, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder berechtigen uns zum Rücktritt auch teilweise vom Vertrag, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug bei uns zahlbar.
Die Nichteinhaltung des Zahlungstermins berechtigt uns, unseren Verzugsschaden, mindestens aber vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers sind nicht gestattet.
Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer daraus Schadensersatzansprüche erheben kann.

6. Beanstandungen, Zurücknahme von Waren
Mängelrügen können wir nur dann berücksichtigen, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort erhoben werden.
Mangelhafte Ware kann der Käufer lediglich zur Verfügung stellen, Das Recht des Preisabzugs steht ihm nicht zu. Die Zurücksendung der Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
Weist der Käufer einen Schaden nach, der durch Qualitätsmangel der gelieferten Waren verursacht ist, so soll als Höchstbetrag des entstandenen Schadens der auf die verbrauchte Menge entfallende Kaufpreis gelten.
Weitere Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - können nicht geltend gemacht werden.

7. Beratung
Unsere anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch der künftigen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum.
Für den Fall, dass der Käufer die Vorbehaltsware gleich in welchem Zustandveräußert, tritt er damit jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche ab.
Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

9. Datenverarbeitung
Wir speichern über Sie personenbezogene Daten mit automatischer Datenverarbeitung. Die Verwendung dieser Daten erfolgt ausschließlich zu den gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Augsburg. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird durch den Sitz des Lieferers bestimmt. Der Lieferer ist jedoch statt dessen berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Käufers zuständig ist.


Gersthofen 01.01.2008


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